Nach Gerichtsurteil: 24-Stunden-Pflege vor dem Aus? Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss für die Bereitschaftszeit in der 24-Stunden-Pflege Mindestlohn bezahlt werden. Viele Pflegebedürftige fürchten, dass sie sich das nicht mehr leisten können – und fühlen sich von der Politik allein gelassen.
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