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Twitters-NFT:
Einen kostenlosen Stoff abbauen, nennt man Mining. Einen Rohstoff verarbeiten und veredeln nennt man Wertschöpfung. Etwas nehmen und weiterverkaufen, nennt man Handel.

Diamanten in der Erde kann man nicht handeln. Zuerst müssen diese gefunden und abgebaut werden. Danach werden diese geschliffen und dann kommen sie in den Handel.

Speichern – NFT erstellen – auf eine Handelsplattform stellen. Das ist ein Handwerk, ein künstlerischer Akt.

Die ersten Bücher wurden auf Grund mündlicher Überlieferungen geschrieben. Es ist ein Dienst an der Wissenschaft, eine Konservierung für die Zukunft.

Gehört das Foto einer Speise dem Koch? …das Foto einer Sehenswürdigkeit oder Skulptur dem Architekt oder Baumeister?

Mir gehört die Festplatte, aber die darauf befindliche Film nicht.
Mir gehört der Film, aber die Cloud auf dem er sich befindet nicht.

Ich werde auf diversen Startseiten durch Algorythmen gezwungen bestimmte Dinge zu sehen. Gehört der gepushte Influencer nun dem Algorythmus, dem Programmierer, der Plattform oder seinen Fans und Followern … wer hat ihn groß gemacht? Ist der Content frei runterladbar und damit Public Content, Gemeinschaftsgut?

Wie verhält es sich mit Markenrechten? Male ich die Marke, ist es Kunst. Erstelle ich eine Kollage, ist es auch Kunst. Nehme ich die Marke und verpacke sie als einmaliges NFT, ist es ebenfalls Kunst. Die Marke wird nicht genutzt im Sinne der Nizza-Klassifikationen. Wenn ich “VW” auf ein T-Shirt drucke, wird daraus kein Auto. Doch der Markenschutz von VW bezieht sich auch auf Textilien und nicht nur auf Autos. Wie sieht es bei Blockchaindomains aus?

Die zukünftige Rechtsprechung wird zeigen, ob es sich bei NFTs, um Kunst, T-Shirts, Speichermedien oder um eine Urkunde, einen Nachweis handelt. Sicher muss man dabei auch Unterscheiden, ob der Content ebenfalls auf der Blockchain liegt oder nur über einen Link darauf verwiesen wird.

Vermutlich werden eines Tages Blockchains mehr Aussagekraft als Patentämter, Grundbücher, Markenregister oder Vereinsregister haben. Die Ämter und Behörden müssten rechtzeitig auf diesen Zug aufspringen. Einmal in eine Blockchain eingetragen, läßt sich der Inhalt nicht löschen. Alte bestehende Rechte lassen sich auch unter Zwang oder Androhung von Zwangsgeld nicht durchsetzen, solang der Eigentümer nicht agiert, seine Passphrase vergessen hat oder einfach die Gas-Fees für eine Eigentums-Änderung nicht bezahlen kann. Eine Zwangsräumung, Abschaltung, Besitzübertragung, Löschung oder Enteignung durch Behörden kann nicht funktionieren, da es sich um dezentralisierte für jederman zugängliche öffentlich, nachvollziehbare Inhalte handelt.

Tiktoks-NFTs: Ich nehme ein Alias, Bild, Name, Link, ein paar Kennzahlen und erstelle ein NFT. Es handelt sich um ein manuell erstellten Suchmaschinen Eintrag. Eine Art Gelbe-Seiten für Influencer, Der Eintrag wird 5 Tage kostenlos oder gegen Gebot angeboten. In dieser Zeit kann der Inhaber eines Accounts den NFT ersteigern oder gegen mindestens Erstattung der Herstellungskosten und Gas-Fees erwerben. Danach wird ein Preis festgelegt. Solang der NFT nicht geclaimt wurde, also nach Erstellung den Besitz gewechselt hat und dadurch auf die Blockchain geschrieben wurde, können Ansprüche an dem NFT geltend gemacht werden. In dieser Zeitspanne, kann der NFT noch gelöscht, geändert oder übertragen werden. Vielleicht sollte ich mit meinen Facebooks-NFTs, Twitters-NFTs, Instagrams-NFTs und Youtubes-NFTs auf die Rechtsprechung warten. Momentan sind NFTs noch ein recht ungeregeltes Terrain.

Die Zukunft bleibt spannend.